17.07.2016
Unbedingt beachten!
Durch die Mitgliederversammlung des Stadtverbandes der Leipziger Kleingärtner wurde zu Punkt 8.2.1 der aktuellen Kleingartenordnung am 27.November 2014 folgende, auch für unseren Verein, bindende Ergänzungen beschlossen. Der Vorstand und Fachberater Garten bittet aus aktuellen Anlass dies zu beachten und evtl. bestehende Mängel umgehend zu beseitigen!
Bäume, Sträucher und Koniferen, die nicht für eine Anpflanzung in einem Kleingarten gemäß Bundeskleingartengesetz ( BKleingG)
zugelassen sind:
- Laubbäume:
Ahorn, Birke, Buche, Eiche, Erle, Esche, Ginkgo, Haselnuss, Kastanie, Pappel, Walnuss, Weide
- Nadelbäume:
Eiben, Fichten, Kiefern, Lärchen, Lebensbäume, Thujen, Mammut und Affenschwanzbäume, Scheinzypressen, Tannen, Wacholder, Zeder
- Deck- und Blütensträucher:
Hasel, Erbenstrauch, Hartriegel, Goldregen, Essigbaum, Zierapfel, Zierkirschen auch als Säule
- Wirtspflanzen:
Bocksdorn, Haferschlehe, Feuerdorn, Felsenbirne - Pralinenbaum, Scheinquitte, Rotdorn, Weißdorn, Zwergmispel, Korkenzieherweide, Mandelbäumchen, Weymuths - Kiefer, Wacholder )
Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen , jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen. Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang.
Hecken aus Koniferen / Zypressen sind nicht gestattet und umgehend zu entfernen!
Weitere Fragen zu erlaubten Pflanzungen bitte an den Fachberater Gartenfreund Schwarz bzw. Vorstand oder aus den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen .
- der Vorstand am 17.07.2016 -
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