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Ein Verein kämpft um sein Recht ...


Eine Chronik nach dem Motto "Auferstanden aus Ruinen":

 

Alles begann mit dem Brand des Vereinsheims im Jahr 2007:




Im Jahr 2007 war das Vereinsheim des Kleingartenvereines “KGV Trommelholz e.V.“ abgebrannt. Damals wurde davon ausgegangen dass der Brand vom 17.03.2007 durch Brandstiftung zu Stande kam. Die Ermittlungen hierzu waren recht schnell beendet und kein Schuldiger gefunden. 


Der Verein versuchte dann sein Vereinsheim wieder aufzubauen, glücklicherweise, so dachte man damals, habe man das Vereinsheim ja versichert und so könne man ja mit dem Aufbau des ehemaligen kulturellem Zentrum des Gartenvereins recht schnell beginnen. Diese Auffassung teilte die Stadt Leipzig aber nicht. Von Seiten der Stadt wurden seither immer neue Gründe gesucht, die dem Verein den Wiederaufbau des Vereinsheims erschwerten. Im Jahr 2008 erwarb die Stadt Leipzig das Gelände, auf dem sich der Kleingartenverein mit seinen Schrebergärten befindet, von einer Erbengemeinschaft für rund 167.000 Euro. Der Wert der Grundstücke wurde damals auf rund 180.000 Euro festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt stand auch schon fest, dass die Versicherung die Zahlung zur Schadensregulierung aus verschiedenen Gründen eingefroren hat. Nach heutigem Stand steht eine Versicherungsleistung in etwa der Kaufsumme zur Disposition. Diesen Betrag würde der Kliengartenverein nun gern zum Aufbau des Vereinsheims nutzen, doch die Stadt Leipzig, die ja nun das Grundstück erworben hat, erhebt Anspruch auf das Geld. Obwohl der Verein immer pünktlich seine Versicherungsprämien gezahlt hatte soll nun ein anderer da Geld bekommen, was dringend in das Vereinsheim fließen soll. Zudem ist die Stadt der Auffassung, dass das Vereinsheim zu groß sei.

Quelle: http://leipzig-seiten.de/index.php/kanu/21-deutschland/leipzig/7624-kleingartenverein-und-stadt-leipzig-vor-gericht


 

02.03.2012:

Liebe Gartenfreunde und Freunde des Trommelholz !

 

Am 01.03.2012 haben wir nach fast 4 Stunden Verhandlung beim OLG Dresden folgenden Kompromiss erreicht
(wenn  die Stadt Leipzig von ihrem  3 wöchigen Widerrufsrecht kein Gebrauch macht). Wenn die Stadt Leipzig alles widerruft, dann wird am 26.04.2012 um 13:00 Uhr  beim OLG Dresden das Urteil verkündet, was aber keiner Seite nützlich sein würde.


Das Gericht hat uns den Zeitwert von ca. 170 000 € Versicherungssumme zugesprochen. Auf die Auszahlung der restlichen Gelder durch die Stadt Leipzig wird verzichtet, wenn der Vergleich zustande kommt. In groben Zügen bedeutet das, das Vereinsheim laut OLG unser Eigentum ist uns wird durch die Stadt Leipzig die Bau – und Gaststättengenehmigung erteilt.

 

Das Vereinsheim kann in der ursprünglichen Form wiederaufgebaut werden. Eine Genehmigung für politische Veranstaltungen im Vereinsheim wird durch den Vorstand nicht gegeben. Bei festgestellten schuldhaften Verstößen wird dem Vereinsvorstand ein Bußgeld in Höhe von 1000 €, im Wiederholungsfall von 2000 € auferlegt. Die Verfahrenskosten trägt zu 70 Proz.  die Stadt Leipzig und 30 Proz. der Gartenverein.

 

Wir sind der Meinung, wir müssen mit dem Kompromiss leben und können dadurch endlich wieder das Vereinsheim als Mittelpunkt der Gartenanlage  nutzen.

Gleichzeitig möchten wir und Familie Wahl sich bei den Gartenfreunden und Freunden des Trommelholzes bedanken, die uns nach Dresden begleitet hatten.


23.03.2012

Liebe Gartenfreunde und Freunde des Trommelholz !

Die Stadt Leipzig hat von ihrem Widerspruchsrecht kein Gebrauch gemacht und somit ist der durch das OLG Dresden    vorgeschlagene Vergleich bestätigt und für beide Seiten bindend.
Nach Beratungen in den nächsten Tagen werden wir informativ ergänzende Details dazu mitteilen. Wir bedanken uns bei Allen die uns aktiv bei unserem langjährigen Rechtstreit mit der Stadt Leipzig unterstützt haben, besonders bei den Teilnehmern an den Gerichtsverhandlungen in Leipzig und Dresden.


02.04.2012

Liebe Gartenfreunde und Freunde vom Trommelholz !                                                                                                     
nach Eingang der beim Amtsgericht Aachen hinterlegten Zeitwert - Versicherungsgelder  ( ca. 170 000 € ) müssen von diesem Geld die entstandenen Gerichtskosten ( Prozess und Anwaltskosten) bezahlt werden. Weiterhin bekommt die Brauerei Köthen ihre ebenfalls verauslagten Gelder zurück, Rechnungen von Gewerben für die bisherigen Arbeiten am Vereinsheim müssen  davon getilgt werden. Danach kann mit dem Rest des Geldes mit dem Innenausbau begonnen  und  die Fassade mit einer provisorischen Schutzschicht versehen werden. Wann die komplette Fertigstellung des Vereinsheim  abgeschlossen ist, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Es ist alles eine Frage des Geldes. Bei neuen Anhaltspunkten erfolgt eine entsprechende Information.


01.03.2013

Das Neuste vom Vereinsheim


Im Herbst 2012 kam nach mehreren Anfragen unserseits vom Bauamt der Stadt Leipzig endlich die Baugenehmigung und ein Brandschutzgutachten . Wir waren voller Freude und Erwartung , dass es jetzt endlich unser Vereinsheim zu Ende gebaut werden kann.  Um so größer waren unser Entsetzen und Enttäuschung als wir den  Inhalt der Schreiben gelesen hatten. Unser Vereinsheim wurde als Sonderbau eingestuft und mit jeder Menge von Auflagen belegt. Wir müssen z.B. eine Behindertentoilette einbauen, eine Blitzschutzanlage, alle vom Pächter eingebauten Brandschutztüren  werden nicht anerkannt und müssen von einer autorisierten Firma eingebaut werden, weiter wird auch unsere 2.Fluchtweg nicht anerkannt. Die Kosten für die beiden Schreiben der Stadt Leipzig betragen ca. 2500.- €, die Erfüllung der Forderungen würden uns bzw. dem Pächter ca. 25000 – 30000 € kosten. Eigenartig ist z.B. ,dass für die Gaststätten in den Höfen am Brühl gar keine Toilette verlangt wird ( siehe Bericht von 2012), aber von uns verlangt man ein Behinderten WC. Man könnte sich so seine Gedanken machen, auf jeden Fall  sind wir gegen die Auflagen der Baugenehmigung in Widerspruch gegangen. Wir haben jetzt  3 Jahre ( evtl.weitere Verlängerung von 2 Jahren ) Zeit die Auflagen zu erfüllen, ansonsten verlischt die Gültigkeit der Genehmigungen. Zur Zeit haben wir das Geld nicht um weiterzubauen und deshalb kann die Gaststätte und Vereinsheim noch nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden. Aber eins versprechen wir der Stadt Leipzig, wir werden weiter um unser Recht kämpfen und Möglichkeiten finden um das Vereinsheim im neuen Glanz wieder entstehen zu lassen. Der Pächter Sven Wahl führt noch eine weitere Klage bezüglich der Brandstiftung  gegen die Generali Versicherung, eine erste Verhandlung fand am 28.02.2013 vor dem Oberlandesgericht  in München statt. Zu gegebener Zeit werden die Ergebnisse bekannt gegeben.


Am 28.02.2012 waren unser Termin vor dem Oberlandesgericht in München. Positiv überrascht wurden wir von den Richter in München, der vorbereitet und mit objektiven Blick zum Streitfall die Verhandlung führte.

Pächter Seven Wahl hat einen kleinen Bericht über die Verhandlung geschrieben, die Euch als PDF Datei zur Verfügung steht.

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23.05.2013

Es geht weiter….
Nachdem das Gericht in München am 16.05.2013 statt eines Urteils einen Beweisbeschluss erlassen hat , da die „GUTE“ Generali keinem Vergleich zustimmen wollte (trotz intensiverer gerichtlicher Hinweise) kam heute der Beschluss und der Neue Verhandlungstermin am 1.8.2013 in München.
Bei diesem Termin soll durch Bauarchitekten, Bauunternehmer, Verein, Stadtverband , Betreiber ,Brauerei, nachgewiesen werden das der Wiederaufbau des Vereinsheimes am 15.10.2010 gesichert war. Ebenso das das Vereinsheim wieder steht und inzwischen sogar eine neue Baugenehmigung zusätzlich nachgereicht wurde. Denn das bestreitet die Generali immer noch!
Dies sollte laut aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes alleine durch den unkündbaren Bauträgervertrag seitens des Eigentümers und Betreibers gesichert sein.
Trotzdem wird der damals amtierende Bauamtsleiter Herr Wittmann für die Generali aussagen das der Schwarzbau Trommelholz nicht wieder aufgebaut wurde …… Das ist übrigens der selbe Herr  der zu tiefsten DDR Zeiten die Wasserleitungen für das vorhandene Vereinsheim Trommelholz plante und genehmigte damals allerdings als Stadtbezirksbaumeister für Leipzig Nord…. Also  Sachen gibt es.
Aber wir vergessen doch  alle mal was , oder?
Das Gericht unterstrich nochmal nachdrücklich das die STADT LEIPZIG zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des Vereinsheimes war oder wurde geschweige ist!
Ebenso das die Generalie vertragswidrig gegen Ihre eigenen Verträge widerrechtlich nicht den Zeitwert auszahlte sondern dem Geschädigten vorenthielt.
Nur wegen diesen Machenschaften können wir seit Jahren nicht öffnen und den Schaden wird am Ende der Leipziger Steuerzahler als Schadenersatz über die Stadt bezahlen müssen, da die wirklichen Schuldigen wieder von nichts wissen werden….
DIE GENERALI schädigte somit vorsätzlich Ihren Versicherungsnehmer über inzwischen  6 Jahre (SECHS JAHRE) lang!
Dieses sollte jeder bedenken der glaubt im Ernstfall gut  abgesichert zu sein.

 

Gern gebe ich weitere Auskünfte Sven Wahl für das Vereinsheim


28.11.2013

Das Jahr 2014- ein erfolgreiches Jahr?

 

Zur Zeit bemüht sich unser Pächter wiederholt um die Einholung der Genehmigungen zur  offiziellen Eröffnung der Gaststätte und Kegelbahn im März 2014. Ebenso ist er bemüht den Saal   (Bewirtschaftung als Catering), offiziell für den Verein wieder zugänglich zu machen. Leider hat auch die Landesdirektion Leipzig immer noch nicht auf unseren fristgemäß eingereichten Widerspruch gegen die skandalösen Bedingungen der  erteilten Baugenehmigung entschieden.  Bei uns als Vorstand der Kleingärtneranlage Trommelholz   gibt es zur Zeit Überlegungen aus dem Kleingartenpark Nord  auszutreten, wenn die Eröffnung durch die Stadt Leipzig weiterhin verhindert wird. Was soll ein Kleingartenpark Nord für einen Sinn haben, wenn das Vereinsheim als Mittelpunkt des gärtnerischen Zusammenlebens in der Anlage,  für die Öffentlichkeit  geschlossen ist. Immer wieder fragen unsere Gärtner und eine große Anzahl von Bürgern aus dem umliegenden Wohngebieten uns an, wann endlich die Eröffnung ist. Es besteht ein großer Unmut über die bisherigen Gründe der Verhinderung.


21.11.2014

Hallo Gartenfreunde ,     

zur Herbstversammlung  am 15.11.2014 habt Ihr ja gesehen, wie schön unser Saal vom Vereinsheim ist und bestimmt noch schöner sein könnte. Ich habe ja auch zur Versammlung gesagt, dass wir den Saal vorerst  nur gelegentlich vereinsintern nutzen können ( ist aber  meiner Meinung nach auch fraglich ), eine öffentliche und regelmäßige Nutzung ist erst nach  Erfüllung der Auflagen zur Baugenehmigung vom 04.10.2012 möglich. Gem. § 82 Abs. 3 SächsBO darf einer bauliche Anlage erst benutzt werden, wenn sie ordnungsgemäß fertiggestellt und sicher benutzbar ist. Die beabsichtige Aufnahme der Nutzung ist dem Amt mindestens zwei Wochen vorher entsprechend § 82 Abs.2 SächsBO anzuzeigen. Sind  keine andere Fristen bestimmt so erlöschen diese , wenn innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als zwei Jahre unterbrochen worden ist. Die Frist kann gem . § 73 Abs. 2 SächsBO auf schriftlichen Antrag um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Für uns bedeutet dies , bis zum September 2015 müsste die Verlängerung beantragt werden oder die durch Familie Wahl bezahlten 1617,19 € und 802,19 € Brandschutzgutachten wären in den Wind gesetzt und alles müsste neu beantragt und bezahlt werden. Dies darf nicht sein und wir alle müssen uns Gedanken
( natürlich mit Familie Wahl ) machen, wie wir die durch das Bauamt verhängten Auflagen erfüllen können. Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften können, wenn sie eine Ordnungswidrigkeit nach § 87 der SächsBO darstellen, mit einer Geldbuße bis zu 500.000.00 EUR geahndet werden .

  1. Behindertentoilette  mit Durchgangsbreite der Tür von mind.90 cm
  2. Bei der Tür zwischen Saal und Gastraum ist die Anschlagseite zu wechseln ( Türdrücker  seitlich mind. 50 cm aus der Raumecke )
  3. 2. Rettungsweg muss geschaffen werden ( mindestens 1,00 Meter Breite ( evtl. letztes Fenster zur Giebelwand oder  Einbau  von  feuerhemmenden  Wänden im Lager )
  4. Eingangstür zum Saal muss  nach außen aufschlagen  / § 9(3) SächsVStättVO
  5. Rettungswegausgänge des Saales und Gastraum sind mit Sicherheitsbeleuchtung  nach § 15 SächsVStättVO auszustatten
  6. Tür zwischen Saal und Lagerraum ( mindestens feuerhemmende Wand ) ist mindestens rauchdicht und selbstschließend auszubilden nach § 9 (2) SächsVStättVO.
  7. Dem Brandschutzprüfer sind für die erforderliche Änderung der Unterlagen , die sich aus den  Punkte 2 – 6  ergeben ( mindestens der aktualisierte Grundriss und die evtl. die neue/n Ansichten ) dreifach zur abschließenden Prüfung des Brandschutznachweises vorzulegen.
  8. Leitungen, Lüftungsanlagen, Installationskanäle etc. dürfen durch Decken und Wände mit Brandschutzanforderungen nur hindurchgeführt werden , wenn eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind. Bei Verwendung von Brandschutzschotts ( Kabelschotts, Rohrleitungsschotts u.a.) sind diese mit der Plakette des Herstellers  zu versehen.
  9. Das Gebäude ist mit einer Blitzschutzanlage nach § 14 (4) SächVStättVO auszurüsten
  10. Die Feuerwehraufstellflächen bzw. - bewegungsflächen sind ständig freizuhalten und entsprechend zu kennzeichnen
  11. Für das Vereinsheim mit Kegelbahn, Gaststätte und Saal ist mindestens 14 Tage vor dem  geplanten Nutzungsbeginn der Nachweis zu erbringen, dass in ausreichender und geeigneter Art Feuerlöscher vorgesehen sind. Hierzu ist dem Brandschutzprüfer die Anzahl , die Art der gewählten Feuerlöscher und die Standorte ( Eintragung in Grundrisse ) mit der Anzeige des geplanten Nutzungsbeginn auszuweisen.

So und nun macht Euch mal alle Gedanken wie wir alles umsetzen können, damit nicht alles umsonst war. Wir werden zu gegebener Zeit zusammen mit Sven Wahl eine Beratung  zur genannten Problematik führen.
Frank Mielack


28.06.2015

Neues vom Trommelholz aus dem Jahr 2015


Im Herbst 2012 hatte unserer Rechtsanwalt bei der Landesdirektion Sachsen in unserem Auftrag Widerspruch gegen die in der Baugenehmigung für unser Vereinsheim ausgesprochenen Auflagen eingelegt . Bis jetzt hat es gedauert , ehe eine Antwort von der Landesdirektion kam . Natürlich wurden alle durch das Bauamt der Stadt Leipzig ausgesprochene Auflagen bestätigt. Böse Zungen sagen, es ist eine späte Rache der Stadt Leipzig, da wir ja den Prozess beim Oberlandesgericht in Dresden nicht verloren haben. Wie kann es sein, dass ein kleiner Gartenverein  es wagt , gegen die fehlerfreie Stadt Leipzig zu Klagen und auch noch gewinnt. Wir müssen nun überlegen, wie wir die teuren Auflagen erfüllen ( z.B. Einbau eines Behinderten - WC ). Eine Verlängerungsfrist zur Erfüllung der Auflagen bis Oktober 2017 werden in Kürze von uns an das Bauamt der Stadt Leipzig eingereicht.

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