Beschluss 03/2013: Entlastung der Energiegemeinschaft für 2015
- Beschluss ohne Gegenstimmen angenommen
Beschluss 05/2016 : Annahme des Haushaltsplanes für 2017
- Beschluss ohne Gegenstimmen angenommen
Beschluss 06/2016 : entfällt , da Thematik schon im Haushaltsplan erfasst ist
------------------------------------------------------------------------------------------
Weitere Festlegungen :
- Ratenzahlungen Jahrespacht bis 01.12.2016 schriftlich an Vorstand melden
- Wechseln der Stromzähler bis 31.12.2016 , danach erfolgt Stromabschaltung und Wiederanschaltung erst nach Erledigung und Zahlung der Wiederanschaltgebühr von
30,00 € ( Mitgliederbeschluss )
- Kräutergarten wird 2017 durch Gfrdn . Uta Weigelt weiter gepflegt , aber nur : wenn sie von anderen Gartenfreunden Unterstützung erhält
- der Arbeitseinsatzleiter und Vorstand überdenken Planungen für die Arbeitseinsätze 2017
- die Pflanzung von Koniferen im Garten 89 ist gestattet , da der Garten in einen öffentlichen Garten umgewandelt wird
- Erhöhung Beiträge Generali um 1 .- € , dafür Schutz bei Brandschaden bis 1000.- € , wer nicht will kann bis 15.01.2017 die Versicherung kündigen
- Erhöhung Mitgliedsbeitrag an Stadtverband um 0,42 Cent
Der Vorstand bedankt sich beim Fachberater des SLK Grfd. Hesse für seine lehrreichen Ausführungen zur Problematik Koniferen und allgemeiner Gartenordnung. Weiterhin
vielen Dank für die rege Diskussion und dabei gezeigter Disziplin. Über weitere bei der Diskussion aufgezeigte Probleme und Hinweise bedanken wir uns und werden im Vorstand darüber
beraten.
Einladung zum Download und Ausdruck:
Entwurf Haushaltsplan 2017 zur Einsicht:
Entwurf Haushalt 2017 zum Download und Ausdruck: